Gebäudereinigung: Rahmentarifvertrag und Lohntarifvertrag einfach erklärt


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Wir sind für Fairness im Job. Es ist uns wichtig, dass in der Gebäudereinigung jeder Mitarbeiter über seine Rechte, aber ebenso über seine Pflichten umfassend informiert ist. Deshalb haben wir den Rahmentarifvertrag und Lohntarifvertrag für Beschäftigte der Reinigungsbranche ausführlich und gut verständlich aufbereitet. Alles ist bis ins letzte Detail genau erklärt. Du sollst Dich schließlich als Reinigungskraft nicht von unseriösen Reinigungsunternehmen ausnutzen lassen!



Inhaltsverzeichnis


A. Übersicht

1. Welchem Zweck dient diese Informationsschrift?

2. Welche Tarifverträge der Reinigungsbranche gelten überhaupt für mich?

3. Welche Themen behandeln die Tarifverträge?



B. Informationen im Einzelnen

1. Wer ist für den Abschluss der Tarifverträge zuständig?

2. Sind diese Tarifverträge auch für mich gültig?

3. Was genau bedeutet Scheinselbstständigkeit?

4. Was bedeutet „allgemeinverbindlich“ bei einem Tarifvertrag?

5. Sind selbstständige Betriebsabteilungen eines Arbeitgebers ebenfalls in tarifvertragliche Verpflichtungen eingebunden?

6. Wie lange gelten die Tarifverträge?

7. Was bedeuten Ausschlussfristen?

8. Welche Vergütung kann ich verlangen?

8.1 Wie werde ich tariflich eingruppiert?

8.2 Welche Lohngruppen stehen im Tarif?

8.3 Wann erhalte ich meinen Lohn?

8.4 Welche Vergütung steht mir eindeutig zu?

8.5 Wann gibt es für mich welche Erschwerniszuschläge?

8.6 Habe ich Anspruch auf eine Sonderzahlung zu Weihnachten?

9. Besonderheit: geringfügig Beschäftigte im Reinigungsunternehmen

9.1 Ab wann gelte ich als geringfügig beschäftigt?

9.2 Wie viel Vergütung steht mir als Mini-Jobber zu?

10. Wie wird Mehrarbeit einschließlich Sonntags- und Feiertagsarbeit bezahlt?

11. Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

11.1 Anzahl der Urlaubstage

11.2 Wann entsteht ein Urlaubsanspruch?

11.3 Form der Urlaubsgewährung

11.4 Mitnahme von Resturlaub ins Folgejahr

11.5 Zahlung von Urlaubsgeld

11.6 Gewährung von zusätzlichem Urlaubsgeld

11.7 Höhe vom zusätzlichen Urlaubsgeld

11.8 Wann kann ich Sonderurlaub beantragen?

12. Was ist bei Kündigungen zu beachten?

12.1 Kündigungsfristen

12.2 Kündigungsschutz

12.3 Meine Rechte und Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

13. Was ist im Krankheitsfall zu tun?

13.1 Anzeigepflicht über Krankmeldung

13.2 Ärztliche Krankschreibung

13.3 Regelung der Lohnfortzahlung

13.4 Krankengeldzuschuss beim Betriebsunfall

13.5 Kündigungsschutz im Krankheitsfall

14. Erfassung der Arbeitszeiten

14.1 Wochenarbeitszeit

14.2 Arbeitsbeginn und -ende

14.3 Regelung für Fahrten zwischen zwei oder mehr Arbeitsstellen

14.4 Wann entsteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung?

15. Was zeigt das Jahresarbeitszeitkonto?

16. Welche Pflichten ergeben sich aus dem RTV für den Arbeitgeber?

17. Welche Pflichten ergeben sich aus dem RTV für die Arbeitnehmer?

18. Hier findest Du die Originalfassungen vom Rahmentarif-, Lohntarif- und Mindestlohntarif zur Ansicht und zum Download.



A. Übersicht

1. Welchem Zweck dient diese Informationsschrift?

Wir von www.gebaeudereinigung.com möchten Dir mit unserer Informationsschrift ausführlich Deine Rechte und Pflichten aufschlüsseln, die sich aus demRahmentarifvertrag (nachfolgend „RTV“ genannt) und dem Lohntarifvertrag (nachfolgend „LTV“ genannt) für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung ergeben. Natürlich kannst Du Dir die Tariftexte auch im Original ansehen. Allerdings handelt es sich dabei um juristisch formulierte Tarifwerke mit vielen Fachbegriffen und Querverweisen auf ergänzende Gesetze. Für juristische Laien sind derartige Texte schwierig zu lesen und können sogar zu Missverständnissen führen. Daher finden wir es nur fair, Dir eine in ‚Normalsprache übersetzte‘ Version dieser Verträge vorzulegen. Mit unserer klar formulierten Informationsschrift kannst Du bei Bedarf Deinem Arbeitgeber gegenüber leichter Deine Rechte anmelden. Erfahrungsgemäß wissen Arbeitgeber oft selbst nicht richtig, was für Rechte ihre Beschäftigten wirklich haben. Zudem hast auch Du als Beschäftigter neben Deinen Rechten noch Pflichten. Wenn Du ausreichend und sachlich richtig über Deine Pflichten aufgeklärt bist, vermeidest Du bestmöglich Auseinandersetzungen mit Deinem Arbeitgeber. Außerdem kann das Wissen um Deine Arbeitsbedingungen bares Geld wert sein. Überdies stärkt die genaue Kenntnis Deiner Pflichten Deine Zuverlässigkeit.


2. Welche Tarifverträge der Reinigungsbranche gelten überhaupt für mich?

Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt der:

a. Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung: Der RTV gilt in der aktuellen Verfassung von 31. Oktober 2019.

b. Lohntarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung: Der LTV gilt in der aktuellen Fassung vom 2. Juni 2022.

c. Mindestlohntarifvertrag: Aktuell gilt die Fassung vom 2. Juni 2022.

Es ist also wichtig, dass Du bei der Information über Deine Rechte und Pflichten stets auf die Aktualität des jeweiligen Tariftextes achtest. Schließlich sind diese Verträge Bestandteil Deines Arbeitsvertrages und bestimmen wesentlich Dein Arbeitsverhältnis. Dabei können Tarifverträge von Tarifvertragsparteien gekündigt und neu verhandelt werden. Übrigens wurden diese Tarifverträge für „allgemeinverbindlich“ erklärt. Das bedeutet, dass diese Verträge unabhängig davon gelten, ob Du als Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft bist oder Dein Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Es genügt als Voraussetzung, dass Du eine Tätigkeit ausübst, die unter den Begriff der Gebäudereinigung fällt (vgl. hierzu § 1 RTV). Somit ist Dein Arbeitgeber tarifvertraglich verpflichtet, jedem einzelnen Mitarbeiter diese Tarifverträge auszuhändigen oder gut sichtbar, an passender Stelle, im Unternehmen auszulegen (§ 24 RTV).


3. Welche Themen behandeln die Tarifverträge?

Der Rahmentarifvertrag umschreibt zum einen den Rahmen für Dein Arbeitsverhältnis und umschreibt zum anderen in den Arbeitsbedingungen Deine jeweiligen Rechte und Pflichten. Außerdem beschreibt er die einzelnen Lohngruppen näher sowie die Eingruppierung der Arbeitnehmer von Reinigungsunternehmen.

Die jeweiligen Lohnhöhen ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag und der Mindestlohnvertrag legt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne fest. Zusätzlich enthält der RTV weitere Regelungen, zum Beispiel über:

  • Lohnzahlung
  • Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Feiertagsarbeit
  • Erholungsurlaub
  • Sonderurlaube: u. a. bei Umzug, Eheschließung oder familiärem Todesfall
  • Erschwerniszuschläge: z. B. bei der Reinigung von hoch verschmutzten Arbeitsbereichen
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Sterbegeld
  • Kündigungsfristen

Detaillierte Erläuterungen findest Du in den nun folgenden Informationen.


B. Informationen im Einzelnen

1. Wer ist für den Abschluss der Tarifverträge zuständig?

Der Rahmen- und Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung wurde zwischen dem in Bonn ansässigen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks als Spitzenarbeitgeberverband und der in Frankfurt ansässigen Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) als Arbeitnehmervertretung abgeschlossen.


2. Sind diese Tarifverträge auch für mich gültig?

Sobald Du einer der Gebäudereinigung zuzuordnenden Tätigkeit nachgehst, gilt für Dich der RTV und LTV. Beide Tarifverträge schließen alle gewerblichen Arbeitnehmer ein. Als gewerblicher Arbeitnehmer gilt, wer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, wer geringfügig beschäftigt beziehungsweise Mini-Jobber ist oder wer sich in einer Ausbildung befindet. Laut § 1 RTV (entsprechend § 1 LTV) fällt darunter jeder Arbeitnehmer eines Reinigungsunternehmens, der einer der nachstehenden Tätigkeiten nachgeht:

  • Reinigung, Pflege oder schützende Nachbehandlung von Hausfassaden
  • Reinigung, Pflege oder schützende Behandlung der Räume von Immobilien, Gebäudeeinrichtungen, Raumausstattungen, Verglasungen und haustechnischen Anlagen
  • Reinigung und Pflege maschineller Einrichtungen
  • Entfernung von Produktionsrückständen
  • Reinigung und Pflege von Verkehrsmitteln, Verkehrsanlagen, Verkehrseinrichtungen und Beleuchtungsanlagen
  • Reinigung von Verkehrsflächen und Freiflächen – einschließlich Durchführung der Winterdienste, sofern dies nicht in den Zuständigkeitsbereich von Kommune oder Stadtstaat fällt
  • Durchführung von Maßnahmen zur Dekontamination
  • Durchführung von Maßnahmen zur Desinfektion und Schädlingsbekämpfung

3. Was genau bedeutet Scheinselbstständigkeit?

Vorsicht ist geboten, wenn bei Deiner Bewerbung als Gebäudereiniger das angefragte Unternehmen Dir eine Mitarbeit als „selbstständiger Unternehmer“ anbietet. Dann steht das Thema Scheinselbstständigkeit im Raum. Anscheinend möchte sich das Unternehmen so die Zahlung von Sozialabgaben sparen. Du wiederum würdest dann Schwarzarbeit leisten. Von Scheinselbstständigkeit ist immer dann die Rede, wenn Du nach außen als selbstständiger Unternehmer auftretest, obwohl Du Deine Arbeiten wie ein abhängig-beschäftigter Arbeitnehmer verrichtest. Da Du hinsichtlich Arbeitsort und Arbeitszeit an Weisungen Deines Auftraggebers gebunden bist, arbeitest Du keineswegs selbstständig, sondern stehst in einem abhängigen Arbeitsverhältnis und giltst damit als Arbeitnehmer.

Falls Du wiederum eigene Reinigungskräfte beschäftigst und offiziell angemeldet hast, giltst Du nicht als scheinselbstständig.


4. Was bedeutet „allgemeinverbindlich“ bei einem Tarifvertrag?

Rahmentarifvertrag, Lohntarifvertrag und Mindestlohntarifvertrag des Gebäudereinigungshandwerks gelten jeweils als allgemeinverbindlich. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart. Normalerweise gelten die Tarifverträge jedoch nur dann, wenn der betreffende Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist und außerdem Du selbst als Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft bist. Man spricht dann von tarifgebundenen Parteien. Davon unabhängig kann der Bundesminister für Arbeit und Soziales auf Antrag einer Tarifvertragspartei einen solchen Tarifvertrag für alle Beteiligten als verbindlich erklären. Dadurch erlangt der Tarifvertrag auch für die Arbeitnehmer Geltung, die kein Mitglied des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks sind. Aber auch für Arbeitnehmer, die kein Mitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sind, ist der Tarifvertrag dann geltend. Daraus folgt, dass RTV und LTV des Gebäudereinigungshandwerks für alle in der Gebäudereinigung tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Dein Arbeitgeber kann sich also weder damit herausreden, dass er kein Mitglied im Bundesinnungsverband sei, noch damit argumentieren, dass Du als Glas- und Gebäudereiniger kein Mitglied der IG Bau seist. Solche allgemeinverbindlichen Tarifverträge gelten grundsätzlich für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Arbeitsvertraglich könntest Du selbst nicht einmal freiwillig darauf verzichten. Obendrein schreibt das Entsendegesetz angesichts von Unternehmen aus osteuropäischen EU-Staaten Mindeststandards vor für die Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne – nicht zuletzt deshalb, um so einigermaßen für Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb zu sorgen.


5. Sind selbstständige Betriebsabteilungen eines Arbeitgebers ebenfalls in tarifvertragliche Verpflichtungen eingebunden?

Tarifverträge im Gebäudereinigungshandwerk sind verpflichtend für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit sind sie für sämtliche Betriebe für Gebäudereinigungsleistungen verbindlich. Die Tarifverträge erfassen dabei übrigens auch Abteilungen selbstständiger Betriebe, in denen keine unmittelbaren Reinigungsleistungen stattfinden und die somit nicht unter die in § 1 RTV bezeichneten Tätigkeiten fallen – beispielsweise Personal in der Telefonzentrale oder Buchhaltung.


6. Wie lange gelten die Tarifverträge?

Der aktuell gültige RTV trat am 1. November 2019 in Kraft. Seine Kündigung kann jeweils mit sechs Monaten Frist zum Jahresende erfolgen. Solange er also zum betreffenden Jahresende nicht gekündigt wurde, gilt er in seiner bisherigen Fassung fort. Der aktuell gültige LTV trat zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Solange auch er nicht fristgemäß gekündigt wurde, behält er seine Gültigkeit. Kündigt eine der Tarifvertragsparteien, wirken die Tarifverträge fort, bis beide Tarifvertragsparteien sich über deren fortgesetzte Geltung oder neue Tarifregelungen geeinigt haben.


7. Was bedeuten Ausschlussfristen?

Die Beachtung von Ausschlussfristen betrifft Ansprüche von Dir oder Deinem Arbeitgeber aus einem miteinander vereinbarten Arbeitsverhältnis. Darunter fallen auch sämtliche sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Rechte. Möchtest Du zum Beispiel Erschwerniszuschläge beanspruchen, musst Du diesen Anspruch innerhalb zwei Monaten nach dessen Fälligkeit schriftlich bei Deinem Arbeitgeber einfordern. Hältst Du die jeweiligen Fristen für die Ansprüche nicht ein, führt dies gemäß § 23 RTV zum Ausschluss Deiner Forderung. Verweigert sich Dein Arbeitgeber Deiner Forderung oder reagiert er nicht innerhalb zwei Wochen darauf, musst Du innerhalb einer Frist von zwei Monaten eine gerichtliche Klage einreichen. Versäumst Du dies, erlischt Dein Anspruch.


8. Welche Vergütung kann ich verlangen?

Löhne werden auf der Basis des RTV festgelegt. Der LTV erläutert diese im Detail. In der Gebäudereinigung gilt bei der Entlohnung für weibliche und männliche Arbeitnehmer Gleichbehandlung. Gleichzeitig legt der RTV die Eingruppierungsgrundsätze und Lohngruppen fest, erläutert die Lohnabrechnung und führt aus, wann Erschwerniszuschläge anfallen.


8.1 Wie werde ich tariflich eingruppiert?

Die Eingruppierung in eine Lohngruppe erfolgt entsprechend der überwiegenden Tätigkeit mit den dafür geltenden Merkmalen (§ 8 RTV). Maßgeblich hierfür ist die von Dir tatsächlich verrichtete Tätigkeit, auch wenn in Deinem Arbeitsvertrag hierzu etwas anderes stehen mag . Beispiel: Angenommen, Du bist als Glas- und Gebäudereiniger mit Unterhaltsreinigungsarbeiten in einer Immobilie vorgesehen und wurdest somit in Lohngruppe 1 gruppiert. In Wirklichkeit führst Du allerdings Unterhaltsreinigungsarbeiten in einem OP-Saal durch, wofür Dir zwingend eine Bezahlung gemäß Lohngruppe 2 zusteht. Ein weiteres Beispiel: Deine Tätigkeit lässt sich keiner bestimmten Lohngruppe zuordnen, weil Du etwa in der Buchhaltung beschäftigt bist. Du hast dann trotzdem Anspruch auf das Gehalt dieser Lohngruppe, da Du die entsprechende Tätigkeit zeitweise ausübst. Wenn Du hauptsächlich mit der Tätigkeit einer höheren Lohngruppe beschäftigt bist, steht Dir nach spätestens drei Monaten eine Eingruppierung in die entsprechend höhere Lohngruppe zu – oder Du erhältst zumindest zeitanteilig den betreffenden Lohn gemäß der höheren Lohngruppe ausbezahlt.


8.2 Welche Lohngruppen stehen im Tarif?

Lohngruppe 1

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art

und Verkehrsmitteln wie z.B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern), Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie z.B. Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung – soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird – wie z.B. bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Glastüren (Beseitigung von Griffspuren).

Lohngruppe 2

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten).

Lohngruppe 3

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung erfordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte).

Lohngruppe 4

Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende* in der Innen- und Unterhaltsreinigung.

Lohngruppe 5

Entfällt

Lohngruppe 6

Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraum-Glasflächen gemäß Lohngruppe 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z.B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen; Gebäudereiniger-Gesellen*innen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden.

Lohngruppe 7

Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden.

Lohngruppe 8

Gesellen*innen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung übertragen worden ist.

Lohngruppe 9

Fachvorarbeitende* in der Glas- und Außenreinigung.

* Das sind Beschäftigte, die vom Arbeitgeber schriftlich zu Fachvor- bzw. Vorarbeitenden ernannt worden sind.


Der RTV erfasst unter § 8 insgesamt neun Lohngruppen mit ihren jeweiligen Beschreibungen. Darunter bezieht sich die Lohngruppe 4 ausdrücklich auf Vorarbeiter, eingesetzt in der Innenreinigung und Unterhaltsreinigung. Als Vorarbeiter sind jene Beschäftigten anzusehen, die der Arbeitgeber in schriftlicher Form zum Fachvorarbeiter oder Vorarbeiter ernannt hat.


8.3 Wann erhalte ich meinen Lohn?

Dein Arbeitgeber soll Deinen Verdienst monatlich abrechnen und spätestens am 15. des Folgemonats auszahlen. Außerdem ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, bis zum 15. des Folgemonats die ordentliche Lohnabrechnung zu erstellen – einschließlich der Abrechnung Deines Gesamtlohns mit Auflistung von Stundenlöhnen, Zulagen und Abzügen. Nach § 9 RTV ist es unzulässig, Zulagen der Einfachheit halber in Form eines erhöhten Zahlungsbetrages als Pauschale zu zahlen. Solltest Du eventuell schon vor dem 15. des Folgemonats finanziellen Bedarf haben, kannst Du Deinen Arbeitgeber um einen freiwilligen Vorschuss bitten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Ebenso kannst Du keine Bargeldzahlung erwarten. Dein Arbeitgeber wird stattdessen den Lohn auf Dein Girokonto überweisen. Inzwischen haben in Deutschland alle bei jeder Bank das Recht auf Einrichtung zumindest eines Basis-Girokontos, das dann aber nur auf Guthabenbasis laufen kann. Wer Lohnpfändungen durch einen Gläubiger befürchten muss, kann sein Basis-Girokonto als sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichten lassen (§ 850 k Zivilprozessordnung (ZPO)).


8.4 Welche Vergütung steht mir eindeutig zu?

Dein Stundenlohn ergibt sich aus Deiner Lohngruppen-Einstufung (§ 8 RTV). Dabei richtet sich die Höhe Deines Stundenlohnes nach dem aktuell gültigen LTV und entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn. Im LTV sind auch die Ausbildungsvergütungen und Löhne für geringfügig Beschäftigte (Lohngruppe 1) geregelt.

Seit dem 1.10.2022 sind die Löhne für die alten Bundesländer (West) und neuen Bundesländer (Ost) einheitlich. Folgende Tabelle zeigt die aktuellen Stundenlöhne.


Auszubildende erhalten eine monatlich gleichbleibende Entlohnung, die erst im zweiten Ausbildungsjahr dem fortgeschrittenen Ausbildungsstand angepasst wird.

Tabelle mit Ausbildungslohn in der Gebäudereinigung


8.5 Wann gibt es für mich welche Erschwerniszuschläge?

Anspruch auf eine Erschwerniszulage hast Du, wenn Du unter erschwerten Bedingungen arbeitest. Bedenke bei Arbeitsplätzen mit erschwerten Bedingungen stets an die Einhaltung der angezeigten Unfallverhütungsvorschriften und trage gewissenhaft die vorgeschriebene Schutzausrüstung. Unter § 10 RTV findest Du die Erschwerniszuschläge aufgelistet:


Erschwerniszuschläge in der Gebäudereinigung


Gebäudereinigung. Welche Erschwerniszuschläge stehen mir zu?


8.6 Habe ich Anspruch auf eine Sonderzahlung zu Weihnachten?

Weihnachtsgeld sieht der Tarifvertrag nicht vor, schließt sie aber auch nicht ausdrücklich aus. Dein Arbeitgeber darf Dir Weihnachtsgeld beziehungsweise ein 13. Gehalt freiwillig zahlen. Du kannst versuchen, diesbezüglich mit Deinem Arbeitgeber in Deinen Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über eine Sonderzahlung zu Weihnachten aufzunehmen.


9. Besonderheit: geringfügig Beschäftigte im Reinigungsunternehmen

Gemäß § 1 Abs. III RTV beziehen RTV und LTV des Reinigungsgewerbes ausdrücklich geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer wie Mini-Jobber mit ein. Es existiert insofern also kein Unterschied zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.


9.1 Ab wann gelte ich als geringfügig beschäftigt?

Als „geringfügig beschäftigt“ giltst Du mit einem Monatsverdienst von maximal 520 € oder einem Jahreseinkommen bis zu 6.240 € . Inzwischen definiert ausschließlich der Verdienst den Status „geringfügig beschäftigt“. Die noch bis vor einigen Jahren parallel herangezogene Höchstarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche entfällt als Beurteilungsmerkmal.

Bei geringfügig Beschäftigten trägt der Arbeitgeber Steuern und Krankenkassenbeiträge allein. Als Teilzeitbeschäftigte/r in der Gebäudereinigung stehen Dir die gleichen Rechte zu wie Deinen vollzeitbeschäftigten Kollegen: So hast Du einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, auf bezahlten Urlaub sowie Sonderurlaub. Auch bei den gesetzlichen Kündigungsfristen bist Du den Fachkräften gleichgestellt. Für Rentner wiederum existieren eigene Regelungen.


9.2 Wie viel Vergütung steht mir als Mini-Jobber zu?

Mit Teilzeitbeschäftigung kann ein Arbeitgeber flexibel Personalengpässe, Nachfrageschwankungen und Saisonarbeit managen. Das obere Limit für die Vergütung als Mini-Jobber beträgt 520 € im Monat und über das gesamte Jahr gerechnet bis höchstens 6.240 €. Ausnahmsweise darf die offizielle monatliche Verdienstgrenze bis zu maximal drei Monaten überschritten werden, wobei der Höchstjahresverdienst von 6.240 € strikt einzuhalten ist. Gründe für das Überschreiten der Monatsverdienstgrenze sind vor allem Krankheits- und Urlaubsvertretungen. Bei häufigerem Mehrarbeitsbedarf solltest Du den Charakter Deiner Beschäftigung neu beurteilen lassen.


10. Wie wird Mehrarbeit einschließlich Sonntags- und Feiertagsarbeit bezahlt?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber aus betrieblichem Anlass Mehrarbeit in Form von Überstunden über die reguläre Arbeitszeit hinaus anordnen. Dabei gilt als Nachtarbeit der Zeitraum zwischen 22:00 und 5:00 Uhr sowie als Sonntags- und Feiertagsarbeit der komplette Tag zwischen 0:00 und 24:00 Uhr (§ 3 RTV). Gleichzeitig sind dieim Arbeitszeitgesetz festgehaltenen Höchstgrenzen und die besonderen Regelungen für Jugendliche einzuhalten. Mehrarbeit allgemein sowie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit müssen extra bezahlt werden, wobei sich die Zuschläge dafür am Stundenlohn orientieren. Fallen verschiedene Zuschlagsarten an – beispielsweise für Nachtarbeit am Sonntag – kommt der jeweils höhere zur Anwendung: Der Nachtzuschlag von 25 % geht im Sonntagszuschlag von 100 % auf.


11. Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

Dein Urlaubsanspruch ist im § 15 RTV geregelt. Er gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen: ob in Teilzeit, Vollzeit oder Mini-Job, Auszubildender, Geselle oder Objektleiter.


11.1 Anzahl der Urlaubstage

Bei fünf Arbeitstagen in der Woche beträgt Dein Jahresurlaub:

  • 28 Arbeitstage im 1. Beschäftigungsjahr
  • 29 Arbeitstage im 2. Beschäftigungsjahr
  • 30 Arbeitstage im 3. Beschäftigungsjahr
Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage (§ 125 SGB IX).

Die Zählung der Beschäftigungsjahre beginnt stets mit dem 1. Januar des Urlaubsjahres. In der Berechnung der jährlichen Urlaubsdauer ergeben sich bei 30 Tagen Urlaubsanspruch und einer 5-Tage-Woche über das Jahr gesehen sechs Wochen Urlaub. Bei mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche steigt oder sinkt die Zahl der Urlaubstage entsprechend. Angenommen, Du arbeitest drei Tage in der Woche: damit stehen Dir 3/5 vom Jahresurlaub zu, was insgesamt 18 Urlaubstage ergibt. Kommt es bei der Berechnung anteiliger Urlaubstage zu angebrochenen Tagen, die mindestens einen halben Tag ausmachen, darfst Du diese auf volle Urlaubstage aufrunden (§ 5 Abs. III BUrlG (Bundesurlaubsgesetz)).


11.2 Wann entsteht ein Urlaubsanspruch?

Einen erstmaligen Anspruch auf vollen Jahresurlaub hast Du nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine niedrigere Wartezeit von drei Monaten. Startest Du erst im Laufe des Jahres mit Deiner Beschäftigung oder endet Dein Arbeitsverhältnis vor Erfüllung der Wartezeit, kannst Du 1/12 Urlaubsanteil für jeden vollen, gearbeiteten Kalendermonat beanspruchen. Endet Dein Arbeitsverhältnis im zweiten Halbjahr, steht Dir nach § 5 BUrlG der volle Jahresurlaub zu.

Eine Kürzung der Urlaubsdauer aufgrund Krankheit, Mutterschutz oder vergleichbarer Fehlzeiten ist nicht erlaubt. Hat ein Sozialleistungsträger eine Kur oder ein Heilverfahren genehmigt, bleibt der Jahresurlaub hiervon ebenfalls unberührt.


11.3 Form der Urlaubsgewährung

Stimme den Zeitraum Deines Urlaubs unbedingt im Voraus mit Deinem Arbeitgeber ab. Sofern keine betriebsbedingten Hindernisse gegen Deinen gewünschten Urlaubstermin sprechen, wird Dein Arbeitgeber Deinen Urlaub genehmigen. Trete Deinen Urlaub niemals ohne arbeitgeberseitige Zustimmung an! Dein Arbeitgeber darf Dir sonst ohne Abmahnung fristlos kündigen. Jahresurlaub soll nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt werden. Jugendliche sollen ihren Urlaub vor allem zur Erholung in den Berufsschulferien nutzen.


11.4 Mitnahme von Resturlaub ins Folgejahr

Jahresurlaub dient der Erholung und soll während des laufenden Kalenderjahres genehmigt und genommen werden. Eine ausnahmsweise Mitnahme von Urlaubstagen ins Folgejahr ist möglich, wenn Du aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen Deinen Urlaub nicht vollständig nehmen konntest. Ins nächste Jahr übertragene Urlaubstage musst Du bis spätestens zum 31. März des Folgejahres verbraucht haben. Einzige Ausnahme von dieser Regelung ist eine Erkrankung. In diesem Fall erlischt Dein Anspruch auf Resturlaub spätestens drei Monate nach Ablauf dieses Folgejahres. Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage müssen nicht in bar vergütet werden .

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber Dir eine Bescheinigung aushändigen mit der Aufstellung aller gewährten oder abgegoltenen Urlaubstage. Dein neuer Arbeitgeber benötigt diese Bescheinigung als Berechnungsgrundlage für Deinen Jahresurlaubsanspruch in seinem Unternehmen.


11.5 Zahlung von Urlaubsgeld

Die Höhe Deines Urlaubsgeldes hängt von Deinem durchschnittlichen Verdienst der vergangenen zwölf Monate ab. Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als zwölf Monaten wird Dein Durchschnittsverdienst auf diesen Zeitraum umgerechnet. Nicht zur Berechnung herangezogen werden unverschuldete Fehlzeiten wie Krankheitstage oder Kurzarbeitsphasen sowie Einmalvergütungen, Gratifikationen – darunter Weihnachtsgeld, Fahrtkosten und Auslösungen. Die Zahlung einer Urlaubsvergütung setzt voraus, dass Du entweder Deinen Jahresurlaub antretest oder aber Urlaubstage nicht mehr ganz oder anteilig nehmen konntest, weil Dein Arbeitsverhältnis endet.

Bei Tod des Arbeitnehmers können die Hinterbliebenen auf das Urlaubsgeld Anspruch erheben, sofern sie ihre Erbberechtigung nachweisen können.


11.6 Zusätzliches Urlaubsgeld

Der Tarifvertrag „Zusätzliches Arbeitsgeld“ ist nicht allgemeinverbindlich . Er steht Dir nur zu, wenn Du Mitglied der IG BAU bist, in einem Innungsbetrieb arbeitest, und eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten vorweisen kannst. Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende unter diesen Voraussetzungen. Bei Deinem Betriebsrat oder dem Branchensekretär der BG Bau kannst Du in Erfahrung bringen, ob Dein Arbeitgeber einer Tarifbindung unterliegt.

Die Zahlung vom Urlaubsgeld zusätzlich zum normalen Urlaubslohn erfolgt nur anlässlich des genommenen Urlaubs beziehungsweise der Freizeit. Dafür ist es notwendig, dass Du schon vor Urlaubsantritt Deine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Deinem Arbeitgeber mitteilst. Versäumst Du dies, kommt die Ausschlussfrist nach § 23 RTV zur Anwendung und Du musst Deinen Anspruch innerhalb von zwei Monaten nach Urlaubsantritt anmelden, ansonsten verfällt er.

Sind nicht alle Voraussetzungen für das zusätzliche Urlaubsgeld bei Deiner Anstellung erfüllt, so kannst Du versuchen, eine Zahlung von zusätzlichem Urlaubsgeld individuell in Deinen Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen.


11.7 Höhe vom zusätzlichen Urlaubsgeld

Ein Anspruch auf Zusatz-Urlaubsgeld besteht ab sechs Monaten Beschäftigungsdauer. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt für jeden Urlaubstag 1,85 Tarifstundenlohn, orientiert am Tarifstundenlohn Deiner Lohngruppe. Mit dieser Formel rechnest Du Dein persönliches Zusatz-Urlaubsgeld leicht selbst aus:

1,85 x Tarifstundenlohn Deiner Lohngruppe x Urlaubstage

Wenn Du in Teilzeit arbeitest, verringert sich die Höhe Deines zusätzlichen Urlaubsgeldes entsprechend dem Verhältnis Deiner wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. Hier rechnest Du mit folgender Formel:

(1,85 x 7,8 Stunden) x Stunden/Tag x Tarifstundenlohn Deiner Lohngruppe x Urlaubstage

Passe als Mini-Jobber unbedingt auf, dass Du mit Deinem Lohn plus zusätzlichem Urlaubsgeld nicht Deine monatliche Verdienstgrenze von 520 € überschreitest. Andernfalls fallen auf Dein gesamtes Einkommen Steuer- und Sozialabgaben an.

Befindest Du Dich noch in der Ausbildung, berechnest Du Dein Zusatz-Urlaubsgeld nach dieser Formel:

(Ausbildungsvergütung : 169) x 1,85 Urlaubstage


11.8 Wann kann ich Sonderurlaub beantragen?

In besonderen Lebenssituationen hast Du Anspruch auf Sonderurlaub. Das betrifft zum Beispiel familiäre Ereignisse, bei denen Dir die Ausübung der Arbeit nicht zumutbar ist. Beispiele: Bei Tod des Ehepartners steht Dir Sonderurlaub für drei Arbeitstage zu. Doch auch erfreuliche Begebenheiten wie Silberhochzeit oder 25-jährige Betriebszugehörigkeit begründen einen Anspruch auf Sonderurlaub: hier jeweils einen Tag. Musst Du einen Arzttermin wahrnehmen, der nur während Deiner Arbeitszeit möglich ist, hast Du Anspruch auf Freistellung.


12. Was ist bei Kündigungen zu beachten?

12.1 Kündigungsfristen

Dein Arbeitsverhältnis können Du und Dein Arbeitgeber jeweils jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Beispiel: Wenn Du zum 31. Dezember kündigen möchtest, muss Deine schriftliche Kündigung spätestens am 16. Dezember Deinen Arbeitgeber erreicht haben. Wichtig: Entscheidend ist der Zugang Deines Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber, nicht etwa der Einwurf im Briefkasten. Wenn Du länger im Reinigungsunternehmen beschäftigt bist, gilt Deine bisherige Kündigungsfrist weiterhin. Für Deinen Arbeitgeber dagegen verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Deiner Beschäftigungsdauer. Gestaffelt nach Deiner Beschäftigungszeit betragen die arbeitgeberseitigen Kündigungsfristen jeweils zum Ende eines Kalendermonats:

  • ab 5 Jahren Beschäftigungszeit: 1 Monat
  • ab 8 Jahren Beschäftigungszeit: 3 Monate
  • ab 10 Jahren Beschäftigungszeit: 4 Monate
  • ab 12 Jahren Beschäftigungszeit: 5 Monate
  • ab 15 Jahren Beschäftigungszeit: 6 Monate
  • ab 20 Jahren Beschäftigungszeit: 7 Monate
Angenommen, Du bist seit fünf Jahren für Deinen Arbeitgeber in der Büroreinigung tätig. Möchte Dein Arbeitgeber Dir dann zum 31. Dezember kündigen, muss sein Kündigungsschreiben Dir spätestens bis 30. November zugegangen sein.

Bei einer Neueinstellung wiederum können Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb der ersten zwei Wochen nach Arbeitsaufnahme mit einer Frist von einem Werktag kündigen.


12.2 Kündigungsschutz

Für Deinen Arbeitgeber gilt das Kündigungsschutzgesetz, wenn er mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt - Auszubildende nicht mitgerechnet - und Dein Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Bei Teilzeitbeschäftigungen wird entsprechend die wöchentliche Arbeitszeit herangezogen. Kündigungsschutz heißt: Der Arbeitgeber muss seine Kündigungsabsicht mit einem berechtigten beziehungsweise nachvollziehbaren Interesse begründen . Der RTV beschreibt ein derartiges berechtigtes Interesse aus betriebsbedingten Gründen.

Gestatten widrige Witterungsverhältnisse keine Fortsetzung Deiner bisherigen Beschäftigung und gibt es keine andere Verwendung für Dich im Reinigungsunternehmen, kann Dein Arbeitgeber Dir gemäß § 20 RTV während der Zeit vom 1. November bis zum 31. März schriftlich kündigen mit einer verkürzten Kündigungsfrist von einem Arbeitstag . Über die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder endgültigen Einstellung Deiner Arbeit entscheidet Dein Arbeitgeber nach pflichtgemäßem Ermessen sowie außerdem nach Beratung mit dem Betriebsrat. Ändern sich die Witterungsverhältnisse wieder zugunsten Deiner Arbeit, hast Du einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung. Fordert Dein Arbeitgeber Dich zur Wiederaufnahme Deiner Arbeit auf, musst Du Dich unverzüglich zum erneuten Arbeitsantritt melden. Dein Arbeitsverhältnis wird in so einem Fall als ununterbrochen angesehen.


12.3 Meine Rechte und Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses ist Dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Dir den restlichen Lohn auszuzahlen und die Arbeitspapiere auszuhändigen. Auf Verlangen steht Dir außerdem ein Arbeitszeugnis zu, auf das Du im eigenen Interesse bestehen solltest.

Umgekehrt musst Du sämtliche in Deinem Besitz befindlichen, betriebseigenen Gegenstände wie Werkzeuge und Arbeitskleidung oder Geschäftsunterlagen zurückgeben.


13. Was ist im Krankheitsfall zu tun?

13.1 Anzeigepflicht über Krankmeldung

Informiere bei Erkrankung Deinen Arbeitgeber unverzüglich einschließlich der voraussichtlichen Dauer Deines Ausfallens. Eine Erkrankung oder einen Unfall im Ausland während des Urlaubs solltest Du Deinem Arbeitgeber ebenfalls melden, denn Dein arbeitsunfähiger Zustand im Urlaub wird dann nicht auf Deinen Urlaub angerechnet. Lasse Dir dafür von einem Arzt am Urlaubsort die Erkrankung bescheinigen.


13.2 Ärztliche Krankschreibung

Fällst Du wegen Krankheit länger als drei Tage aus, musst Du unaufgefordert spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Prinzipiell darf der Arbeitgeber die Vorlage einer Krankschreibung schon eher verlangen. Bist Du nach Ablauf der Krankschreibung noch immer krank, musst Du umgehend eine Folgebescheinigung vorlegen.

Bei einem Arbeitsunfall bist Du außerdem dazu verpflichtet, die Berufsgenossenschaft zu informieren.


13.3 Regelung der Lohnfortzahlung

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder nach einem Arbeitsunfall hast Du bei Neueinstellung erstmalig nach einer Beschäftigungsdauer von vier Wochen. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Dieser Anspruch besteht in einer Entgeltfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis maximal sechs Wochen (§ 6 RTV). Die Lohnfortzahlung entspricht anteilig dem Durchschnittslohn der vergangenen zwölf Monate. Nicht angerechnet werden unverschuldete Fehltage wie Krankheit oder Kurzarbeit und außerdem Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sowie Gratifikationen, Einmalvergütungen, Fahrtkosten und Auslösung.


13.4 Krankengeldzuschuss bei einem Betriebsunfall

Wurdest Du aufgrund eines Betriebsunfalles arbeitsunfähig, steht Dir laut § 7 RTV ab Beginn der siebten Krankheitswoche zusätzlich zum normalen Krankengeld der Krankenkasse ein Krankengeldzuschuss zu. Dieser entspricht drei Stundenlöhnen pro Arbeitstag. Zusammen dürfen das Krankengeld und der Krankengeldzuschuss den bisherigen Nettolohn nicht überschreiten.

Den Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen erhältst Du:

  • bei bis zu 3-jähriger Betriebszugehörigkeit bis Ende der 9. Krankheitswoche
  • nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit bis Ende der 12. Krankheitswoche
  • nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit bis Ende der 15. Krankheitswoche
  • nach 7-jähriger Betriebszugehörigkeit bis Ende der 18. Krankheitswoche

13.5 Kündigungsschutz im Krankheitsfall

Erkrankung bedeutet keinen Schutz vor Kündigung. Du kannst durchaus bei Krankheit eine Kündigung erhalten. Ein Arbeitgeber, der dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, kann Dir zudem eine personenbedingte Kündigung aussprechen, falls Du den betrieblichen Ablauf dauerhaft so stark beeinträchtigst, dass es für ihn eine Zumutung bedeuten würde, Dich weiterhin bei sich zu beschäftigen.


14. Erfassung der Arbeitszeiten

14.1 Wochenarbeitszeit

Gemäß § 8 RTV beträgt Deine tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden. Abzüglich der Pausen macht die reguläre Tagesarbeitszeit 8 Stunden aus. Betriebsbedingte Gründe können abweichende Regelungen seitens des Arbeitgebers erfordern.

Für Überstunden oder Minusstunden kann Dein Arbeitgeber innerhalb eines Monats die Differenz an anderen Werktagen ausgleichen. Dadurch entfällt ein Anspruch auf Überstundenvergütung. Beginn und Ende der täglichen regulären Arbeitszeiten und der Pausen legt der Arbeitgeber fest und informiert darüber via Aushang.


14.2 Arbeitsbeginn und -ende

Die Erfassung der Arbeitszeiten beginnt und endet unmittelbar an der Arbeitsstelle. Die Hinfahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle zählt also nicht zur Arbeitszeit. Musst Du zu Beginn und Ende Deiner Arbeit eine betriebliche Sammelstelle aufsuchen wie einen Umkleideraum, Putzraum oder Aufenthaltsraum, beginnt und endet Deine Arbeitszeit dort.


14.3 Regelung für Fahrten zwischen zwei oder mehr Arbeitsstellen

Bist Du an mehreren Arbeitsstellen tätig, gelten die Wegzeiten dazwischen als Arbeitszeiten – vorausgesetzt, die Zeit zwischen dem Arbeitsende an der ersten und dem Arbeitsbeginn an der nächsten Arbeitsstelle beträgt nicht mehr als 3 Stunden. Brauchst Du für das Zurücklegen der Fahrstrecken zwischen beiden Arbeitsstellen dennoch zwingend mehr Zeit, ist diese auch bei einer Dauer über 3 Stunden zu vergüten. Benötigst Du ferner von Deiner Wohnung aus für das Erreichen einer nur zeitweise aufgesuchten Arbeitsstelle mehr Fahrzeit als zum regulären Betriebssitz, zählt diese zusätzlich benötigte Zeit als Beschäftigungszeit. Dabei wird jede angefangene halbe Stunde als komplette halbe Stunde gewertet.


14.4 Wann entsteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung?

Du bekommst eine Fahrtkostenerstattung, wenn das Fahren zu einer unregelmäßig aufgesuchten Arbeitsstelle die damit vergleichbaren Fahrtkosten zum regulären Betriebssitz überschreitet oder wenn Du zu verschiedenen Arbeitsstellen mit öffentlichen Verkehrsmitteln direkt hinfährst (§ 11 RTV). Bei betriebsbedingten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bekommst Du gegen Vorlage der Belege wie Zeitkarten oder Fahrscheine Deine Kosten erstattet. Bist Du im Auftrag Deines Arbeitgebers mit Deinem eigenen Fahrzeug zur externen Arbeitsstelle unterwegs, erhältst Du pro im Pkw zurückgelegtem Kilometer 0,30 € und bei Fahrradnutzung pro Kilometer 0,25 €. Nutzt Du hingegen Firmenfahrzeuge, entsteht für Dich natürlich kein persönlicher vergütbarer Kostenaufwand.


15. Was zeigt das Jahresarbeitszeitkonto?

Zur Arbeitszeiterfassung setzen viele Betriebe auf Jahresarbeitszeitkonten – insbesondere bei Personal der Lohngruppen 6-9. Darin lassen sich über das Kalenderjahr die täglichen Arbeitsstunden flexibel an absolvierte Mehr- oder Minderarbeit anpassen. Innerhalb der 12 Monate kannst Du im Jahresarbeitszeitkonto maximal 150 Stunden vorarbeiten, oder bis zu 30 Minusstunden sammeln. Dabei bleibt Dein Monatslohn unverändert.


16. Welche Pflichten ergeben sich aus dem RTV für den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss die Verantwortung zur Einhaltung der Unfallverhütungs- und Gesundheitsvorschriften tragen und Dich über die Inhalte dieser Vorschriften informieren und aufklären (§ 16 RTV). Ist gesetzlich das Tragen von Schutzkleidung wie beispielsweise Arbeitsschuhe vorgeschrieben, muss Dein Arbeitgeber dafür aufkommen. Auch notwendige Arbeitsmaterialien wie unter anderem Reinigungsmittel muss der Arbeitgeber seinen Reinigungskräften zur Verfügung stellen. Nicht jedoch braucht er für die Arbeitskleidung an sich aufzukommen.


17. Welche Pflichten ergeben sich aus dem RTV für die Arbeitnehmer?

Du als Arbeitnehmer bist vor allem für die Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Arbeitsanweisungen verantwortlich sowie der Befolgung der Weisungen Deines Arbeitgebers oder seines Vertreters. Außerdem bist Du zur Nutzung der bereitgestellten Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet. Beispiel: Ein Gebäudereiniger muss sich immer anseilen.


18. Hier findest Du die Originalfassungen vom Rahmentarif-, Lohntarif- und Mindestlohntarif zum Download.